Einführung: Perspektiven der Bedarfsermittlung in der Schulbegleitung
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Die Bedarfsermittlung ist ein grundlegender Prozess für die professionelle Unterstützung von Kindern mit Förderbedarf. Sie bildet die Basis für eine individuell angepasste Begleitung und effektive Förderung. Je nach fachlichem Hintergrund und Aufgabenbereich unterscheiden sich jedoch die Perspektiven, Methoden und Schwerpunkte der Bedarfsermittlung erheblich.
Warum verschiedene Perspektiven notwendig sind
Kinder mit Förderbedarf lassen sich nicht in Schubladen stecken. Ein Kind mit Epilepsie braucht medizinisches Wissen, pädagogische Förderung und emotionale Stabilität – oft gleichzeitig. Die Kunst der Schulbegleitung liegt darin, verschiedene professionelle Perspektiven zu integrieren, ohne dabei die eigenen Grenzen zu überschreiten oder das Kind auf seine Beeinträchtigung zu reduzieren.
Die Bedarfsermittlung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Sie bildet die Grundlage dafür, dass Unterstützung nicht nach Aktenlage erfolgt, sondern sich an den tatsächlichen Bedürfnissen des Kindes im Schulalltag orientiert. Dabei geht es nicht darum, möglichst viele Diagnosen und Defizite aufzulisten, sondern zu verstehen: Wo braucht dieses Kind Unterstützung? Welche Barrieren stehen seiner Teilhabe im Weg? Und welche Ressourcen bringt es mit, die gestärkt werden können?
Multiperspektivische Bedarfsermittlung bedeutet dabei nicht, dass Schulbegleitungen zu Allround-Experten werden sollen. Im Gegenteil: Sie dient dazu zu verstehen, welche Faktoren das Kind beeinflussen, welche Fachkräfte eingebunden sind, wo die eigene Rolle liegt – und wann professionelle Hilfe anderer Disziplinen notwendig wird. Die Kunst liegt in der Demut: Wissen, was man nicht kann, und wissen, wen man fragen muss.
Fünf Perspektiven im Überblick
Je nach fachlichem Hintergrund und Aufgabenbereich unterscheiden sich die Perspektiven, Methoden und Schwerpunkte der Bedarfsermittlung erheblich. Für Schulbegleitungen ist es entscheidend, diese verschiedenen Blickwinkel zu kennen – nicht um sie alle selbst anzuwenden, sondern um im multiprofessionellen Team kompetent mitwirken zu können.
Die pflegerische Perspektive: Grundbedürfnisse und Alltagsbewältigung
Die pflegerische Perspektive fragt: Welche Unterstützung benötigt das Kind bei den Aktivitäten des täglichen Lebens? Sie konzentriert sich auf Grundbedürfnisse, Alltagsbewältigung und körperliches Wohlbefinden. Ein klassisches Instrument ist das AEDL-Modell nach Monika Krohwinkel, das Bereiche wie Ernährung, Ausscheidung, Mobilität und Körperpflege systematisch erfasst.
Diese Perspektive ist besonders wichtig bei Kindern mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, die Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen benötigen. Das kann Hilfe beim An- und Ausziehen für den Sportunterricht sein, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, Hilfestellung bei der Toilettenbenutzung oder Assistenz bei der Körperpflege. Oft bildet die pflegerische Perspektive die Grundlage für die unmittelbare Unterstützung im Schulalltag.
Allerdings gibt es hier klare Grenzen für Schulbegleitungen: Medizinisch-pflegerische Tätigkeiten, die eine spezielle Ausbildung erfordern – wie Katheterisierung, Absaugen von Sekreten oder Sondenernährung – dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Schulbegleitungen können bei grundlegenden Pflegetätigkeiten assistieren, müssen aber wissen, wann sie eine Pflegefachkraft hinzuziehen müssen.
Die pädagogische Perspektive: Lernen und Entwicklung
Die pädagogische Perspektive richtet den Blick auf Lern- und Entwicklungsprozesse, Bildungszugang und Selbstständigkeitsförderung. Ihre zentrale Frage lautet: Wie kann das Kind optimal am Unterricht teilhaben und seine Potenziale entfalten? Typische Instrumente sind individuelle Förderpläne, Lernstandserhebungen und Entwicklungsbeobachtungen.
Im Schulkontext betrifft diese Perspektive die Unterstützung des Kindes im Lernprozess und bei der sozialen Teilhabe. Schulbegleitungen arbeiten hier eng mit Lehrkräften zusammen, setzen jedoch keine eigenständigen pädagogischen Maßnahmen um, sondern unterstützen die von Lehrkräften geplanten Lernprozesse. Das kann Strukturierungshilfen bei Arbeitsaufträgen bedeuten, Unterstützung bei der Konzentration auf Aufgaben, Hilfe bei der Organisation von Arbeitsmaterialien oder Förderung der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften.
Eine wichtige Besonderheit: Während Lehrkräfte für eine ganze Klasse zuständig sind (typisches Verhältnis 1:20 oder mehr), arbeiten Schulbegleitungen in der Regel im 1:1-Verhältnis mit einem Kind. Diese Nähe ermöglicht eine individuellere Unterstützung, birgt aber auch die Gefahr der Überbehütung. Die Balance zwischen notwendiger Hilfe und Förderung der Selbstständigkeit muss täglich neu austariert werden.
Die intensivpädagogische Perspektive: Krisen verstehen und begleiten
Die intensivpädagogische Perspektive wird relevant bei Kindern mit schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen Störungen oder Traumafolgestörungen. Ihre zentrale Frage lautet: Wie können wir das Kind stabilisieren und ihm trotz erheblicher Herausforderungen Bildungsteilhabe ermöglichen? Typische Instrumente sind individuelle Krisenpläne, strukturierte Tagesabläufe und Deeskalationsstrategien.
In solchen Situationen fungieren Schulbegleitungen oft als konstante Bezugsperson und „sicherer Hafen“. Sie können Deeskalationsmaßnahmen bei aggressivem Verhalten einsetzen, das Kind bei emotionaler Überforderung unterstützen, bei der Impulskontrolle helfen oder Auszeiten begleiten und die Rückkehr in den Unterricht strukturieren.
Allerdings gilt auch hier: Komplexe intensivpädagogische Interventionen sollten von entsprechend qualifizierten Fachkräften geplant werden. Schulbegleitungen können bei der Umsetzung unterstützen, tragen aber nicht die Verantwortung für die Konzeption. Der Unterschied zwischen dem Ausführen eines vorhandenen Krisenplans und der eigenständigen Entwicklung therapeutischer Strategien muss klar bleiben.
Die psychologische Perspektive: Das Verhalten verstehen
Die psychologische Perspektive fokussiert auf kognitive Prozesse, emotionale Entwicklung, psychische Gesundheit und Diagnostik. Ihre zentrale Frage: Welche psychischen Faktoren beeinflussen das Lernen und die Entwicklung des Kindes? Typische Instrumente sind standardisierte Tests, klinische Beobachtung und psychologische Diagnostik.
Diese Perspektive liefert wichtige Hintergrundinformationen zum Verständnis des Verhaltens und der Bedürfnisse des Kindes. Schulbegleitungen profitieren von diesem Wissen – etwa vom Verständnis für Auslöser von Verhaltensweisen, von Kenntnissen über individuelle Stressoren und Bewältigungsstrategien, von Einsichten in Lernbarrieren und kognitive Besonderheiten oder von Informationen über wirksame Unterstützungsstrategien.
Aber: Schulbegleitungen sind nicht qualifiziert, selbst psychologische Diagnosen zu stellen oder therapeutische Interventionen durchzuführen. Die psychologische Bedarfsermittlung erfordert ein Studium der Psychologie oder Pädagogischen Psychologie. Was Schulbegleitungen können und sollen: psychologische Erkenntnisse in ihrer praktischen Arbeit berücksichtigen und bei auffälligen Verhaltensänderungen Fachkräfte informieren.
Die medizinische Perspektive: Gesundheitliche Rahmenbedingungen
Die medizinische Perspektive richtet sich auf Gesundheitszustand, Diagnosen, Therapiebedarf und medizinische Versorgung. Ihre zentrale Frage: Welche gesundheitlichen Einschränkungen liegen vor und wie wirken sie sich auf den Schulalltag aus? Typische Instrumente sind ärztliche Diagnosen, Befunde und Gutachten.
Diese Perspektive liefert grundlegende Informationen zu Erkrankungen oder Behinderungen, die den Förderbedarf begründen. Schulbegleitungen müssen über relevante medizinische Informationen informiert sein – etwa über Symptome einer Erkrankung wie Epilepsie oder Diabetes, über Kenntnisse zu Nebenwirkungen von Medikamenten, über das Verständnis für krankheitsbedingte Einschränkungen oder über Anzeichen medizinischer Notfälle.
Aber auch hier gilt eine klare Grenze: Schulbegleitungen führen keine medizinischen Tätigkeiten durch. Die medizinische Bedarfsermittlung erfordert eine medizinische Ausbildung (Arzt, Pflegefachkraft) und liegt nicht im Kompetenzbereich von Schulbegleitungen. Was sie leisten können: medizinische Informationen verstehen, Notfallpläne umsetzen und bei gesundheitlichen Auffälligkeiten schnell reagieren.
Ein Fallbeispiel: Tim
Die verschiedenen Perspektiven lassen sich am besten verstehen, wenn man sie an einem konkreten Fall betrachtet. Tim ist neun Jahre alt, hat eine Autismus-Spektrum-Störung und besucht die dritte Klasse einer Regelschule.
Aus pflegerischer Perspektive benötigt Tim Unterstützung beim Toilettengang, da die sensorische Überforderung in der Schultoilette – enge Kabinen, hallende Geräusche, chemische Gerüche – für ihn kaum aushaltbar ist. Auch die Essenssituation in der Mensa stellt eine Herausforderung dar: Lautstärke, Gerüche und die Unvorhersehbarkeit des Ablaufs führen regelmäßig zu Überforderung.
Pädagogisch zeigt sich ein differenziertes Bild: Tim verfügt über eine hohe mathematische Begabung, hat aber Schwierigkeiten mit offenen Aufgabenstellungen. Er braucht klare Strukturen, Visualisierung und eindeutige Anweisungen. Wenn die Aufgabe lautet „Male ein Bild von deinen Ferien“, ist Tim überfordert. Wenn sie lautet „Male drei Dinge, die du in den Ferien gemacht hast, und schreibe je einen Satz dazu“, kann er arbeiten.
Aus psychologischer Perspektive – die Diagnose Autismus-Spektrum-Störung wurde durch einen Facharzt gestellt – zeigt sich, dass Tim in lauten Situationen unter Reizüberflutung leidet. Gleichzeitig sind seine besonderen Interessen (Züge und Bahnhöfe) ein starker Motivationsanker, den Lehrkräfte nutzen können, um ihn in den Unterricht einzubinden.
Medizinisch ist keine Medikation erforderlich. Allerdings hat Tim eine sensorische Integrationsstörung, die ergotherapeutisch behandelt wird. Die Therapeutin hat konkrete Empfehlungen gegeben, wie der Schulalltag gestaltet werden kann – etwa durch Noise-Cancelling-Kopfhörer in der Pause oder einen festen Sitzplatz am Fenster.
Intensivpädagogisch ist relevant, dass Tim bei unangekündigten Planänderungen Meltdowns erleben kann. Es existiert ein Krisenplan, der beschreibt, wie diese Situationen begleitet werden sollten: Reizreduktion, ruhiger Rückzugsort, keine Diskussionen während des Meltdowns, klare Struktur bei der Rückkehr in den Unterricht.
Was bedeutet das nun für die Schulbegleitung? Sie ist nicht dafür da, Tims Autismus zu „behandeln“, zu „diagnostizieren“ oder zu „therapieren“. Ihre Rolle besteht darin, die verschiedenen fachlichen Perspektiven im Schulalltag praktisch zusammenzubringen: Sie strukturiert seinen Schultag (pädagogisch), sie begleitet ihn in die Mensa und sucht mit ihm gemeinsam einen ruhigeren Platz (pflegerisch), sie setzt die ergotherapeutischen Empfehlungen um (medizinisch-therapeutisch) und sie wendet den Krisenplan bei Meltdowns an (intensivpädagogisch).
Professionelle Abgrenzung: Was Schulbegleitungen nicht sind
Die verschiedenen Perspektiven zu kennen bedeutet nicht, sie alle selbst anzuwenden. Schulbegleitungen sind keine Therapeuten, keine Ärzte oder Pflegefachkräfte, keine Psychologen, keine Sonderpädagogen und keine Sozialarbeiter. Diese Klarheit ist kein Zeichen von Inkompetenz, sondern von Professionalität.
Schulbegleitungen sind Brückenbauer zwischen verschiedenen Professionen. Sie beobachten das Kind im Schulalltag intensiver als jede andere Fachkraft, weil sie im 1:1-Verhältnis arbeiten. Sie sind Alltagsbegleiter mit multiperspektivischem Blick, die verstehen, wie pflegerische, pädagogische, psychologische und medizinische Aspekte ineinandergreifen. Und sie sind Umsetzer von Empfehlungen – nicht deren Entwickler.
Wenn die Ergotherapeutin empfiehlt, dass Tim vor jeder Pause eine bestimmte Druckübung machen soll, dann setzt die Schulbegleitung das um. Sie entwickelt aber nicht selbst therapeutische Übungen. Wenn die Kinderpsychiaterin einen Krisenplan erstellt, dann wendet die Schulbegleitung ihn an. Sie erstellt aber nicht selbst psychologische Interventionspläne. Wenn der Kinderarzt eine Notfallmedikation verordnet, dann verabreicht die Schulbegleitung sie nach klarer Anweisung und Einweisung. Sie entscheidet aber nicht eigenständig über medizinische Maßnahmen.
Diese Grenzen zu kennen schützt nicht nur das Kind, sondern auch die Schulbegleitung selbst. Wer sich in Bereichen bewegt, für die er nicht qualifiziert ist, trägt ein hohes Haftungsrisiko und kann dem Kind mehr schaden als nutzen.
Zusammenarbeit statt Selbstüberschätzung
Die Kunst der multiperspektivischen Bedarfsermittlung liegt nicht darin, alles selbst zu können, sondern darin, die richtigen Fragen zu stellen und die richtigen Menschen einzubinden. Eine gute Schulbegleitung erkennt, wann ein Kind psychologische Unterstützung braucht – und vermittelt es an die Schulpsychologie. Sie bemerkt Verhaltensveränderungen, die auf gesundheitliche Probleme hindeuten – und informiert die Eltern. Sie sieht, dass pädagogische Strategien nicht greifen – und spricht mit der Lehrkraft oder Sonderpädagogin.
Die verschiedenen Perspektiven der Bedarfsermittlung ergänzen sich wie Puzzleteile zu einem umfassenden Bild des Kindes. Für Schulbegleitungen ist es wichtig, diese unterschiedlichen Blickwinkel zu kennen und zu verstehen, welche Aspekte für ihre eigene Tätigkeit relevant sind. Gleichzeitig müssen sie ihre beruflichen Grenzen respektieren und wissen, wann sie Fachkräfte aus anderen Bereichen hinzuziehen sollten.
Die Integration verschiedener Perspektiven bedeutet letztlich: Das Kind nicht auf eine Diagnose, eine Beeinträchtigung oder einen Förderbedarf zu reduzieren, sondern es in seiner ganzen Person wahrzunehmen – mit seinen Bedürfnissen, seinen Stärken, seinen Herausforderungen und seinem Recht auf Teilhabe.
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