Begegnung auf Augenhöhe in der Schulbegleitung
Inklusion erfordert die Verteidigung der Subjektwürde innerhalb normierender Institutionen. Am Beispiel der Schulbegleitung zeigt sich die Notwendigkeit, Verantwortung ohne die Ausübung von Kontrolle zu tragen. Augenhöhe bedeutet hier, das Kind nicht als Objekt heilpädagogischer Interventionen zu begreifen, sondern als eigenständiges Ich. Jede Handlung misst sich daran, ob sie die Autonomie stärkt oder lediglich der Systemlogik dient.
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