Definition Behinderung
Die Definition des Begriffs „Behinderung“ hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt und wird je nach Fachdisziplin und Anwendungskontext unterschiedlich gefasst. Diese Verschiedenheit spiegelt nicht nur unterschiedliche fachliche Zugänge wider, sondern auch einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel: weg von einem rein defizitorientierten Verständnis hin zu einem Verständnis, das Behinderung als Wechselwirkung zwischen individuellen Beeinträchtigungen und gesellschaftlichen Barrieren begreift. Die nachfolgenden Definitionen aus sozialrechtlicher, medizinischer und pädagogischer Perspektive verdeutlichen diese unterschiedlichen Zugänge und bilden gemeinsam ein umfassendes Bild des Phänomens „Behinderung“.
Sozialrechtliche Definition
- „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“
- „Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.“
- „Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“
Medizinische Definition
- „Als Behinderung wird im medizinischen Sinne eine angeborene oder erworbene Beeinträchtigung in der Interaktion mit der Umwelt bezeichnet.“
- „Diese Beeinträchtigung kann physisch oder psychisch sein und steht immer Zusammenhang mit den Umweltbedingungen.“
Pädagogische Definition
- „…die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten soweit beeinträchtigt sind, dass ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Deshalb bedürfen sie besonderer pädagogischer Förderung.
- Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Sprache, der Stütz- und Bewegungsfunktionen, der Intelligenz, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbildes sowie von bestimmten chronischen Krankheiten. Häufig treten Mehrfachbehinderungen auf…“
Fazit
Die dargestellten Definitionen veranschaulichen die Vielschichtigkeit des Behinderungsbegriffs und die unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen der Fachdisziplinen. Während die sozialrechtliche Definition präzise Kriterien für Leistungsansprüche festlegt und dabei bereits das bio-psycho-soziale Modell der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) widerspiegelt, fokussiert die medizinische Definition auf funktionale Beeinträchtigungen im Kontext von Umweltbedingungen. Die pädagogische Perspektive wiederum betont die Auswirkungen auf Lern- und Entwicklungsprozesse sowie die daraus resultierenden Förderbedarfe.
In der praktischen Arbeit, insbesondere in der Schulbegleitung und Sozialen Arbeit, ist es wichtig, diese unterschiedlichen Perspektiven zu kennen und in ein ganzheitliches Verständnis zu integrieren. Nur so können Unterstützungsbedarfe umfassend ermittelt und passgenaue Hilfen konzipiert werden, die sowohl individuelle Bedürfnisse als auch strukturelle Barrieren berücksichtigen. Letztlich geht es darum, Teilhabe zu ermöglichen und Selbstbestimmung zu fördern – unabhängig davon, welche Definition im Einzelfall zur Anwendung kommt.
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