Bedarfsermittlung – Medizinische Bedarfe in der Schulbegleitung
Grenzen, Qualifikationen und rechtliche Rahmenbedingungen
1. Grundlegende Abgrenzung medizinischer Tätigkeiten
Medizinische Tätigkeiten im Rahmen der Schulbegleitung bewegen sich in einem sensiblen rechtlichen und fachlichen Spannungsfeld. Schulbegleitungen sind grundsätzlich keine medizinischen Fachkräfte und dürfen daher nur unter bestimmten Voraussetzungen und in klar definierten Grenzen medizinische Hilfestellungen leisten.
1.1 Rechtliche Situation
- Medizinische Maßnahmen sind grundsätzlich approbierten Ärzten und qualifiziertem medizinischem Fachpersonal vorbehalten
- Delegation bestimmter Maßnahmen an Nicht-Fachkräfte ist nur unter definierten Bedingungen möglich
- Die rechtliche Verantwortung trägt immer die delegierende Fachkraft
1.2 Zwischen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung
- Unqualifizierte Durchführung medizinischer Maßnahmen kann strafrechtlich als Körperverletzung gewertet werden
- Fehlende Hilfeleistung im Notfall kann als unterlassene Hilfeleistung geahndet werden
- Schulbegleitungen müssen in diesem Spannungsfeld verantwortungsvoll handeln
2. Mögliche medizinische Bedarfe im Schulalltag
In der schulischen Praxis können verschiedene medizinische Unterstützungsbedarfe auftreten, die eine qualifizierte Betreuung erfordern:
2.1 Chronische Erkrankungen
- Diabetes mellitus (Blutzuckermessung, Insulingabe)
- Epilepsie (Anfallsüberwachung, Notfallmedikation)
- Asthma (Inhalationsunterstützung)
- Allergien (Symptomerkennung, Notfallmedikation)
2.2 Medikamentengabe
- Regelmäßige Medikation zu festgelegten Zeiten
- Bedarfsmedikation bei bestimmten Symptomen
- Notfallmedikation in akuten Situationen
2.3 Weitere medizinische Maßnahmen
- Katheterisierung
- Absaugen von Sekreten
- Sondenernährung
- Wundversorgung
3. Notwendige Qualifikationen und Schulungen
Um medizinische Hilfestellungen rechtlich abgesichert leisten zu können, sind entsprechende Qualifikationen erforderlich:
3.1 Grundlage: Erste-Hilfe-Kenntnisse
- Verpflichtende Erste-Hilfe-Ausbildung für alle Schulbegleitungen
- Regelmäßige Auffrischung (mindestens alle zwei Jahre empfohlen)
3.2 Spezifische Zusatzqualifikationen
- Medikamentenschein
- Befähigt zur Verabreichung verordneter Medikamente
- Vermittelt Kenntnisse zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Verabreichungsformen
- Dokumentationspflichten und rechtliche Grundlagen
- Spritzenschein (Insulingabe)
- Speziell für die Betreuung von Kindern mit Diabetes
- Schulung in Blutzuckermessung und Insulinverabreichung
- Erkennen und Behandeln von Hyper- und Hypoglykämie
- Diabetes-Schein
- Umfassendere Qualifikation für die Betreuung von Kindern mit Diabetes
- Beinhaltet Kenntnisse zu Ernährung, Bewegung und deren Einfluss auf den Blutzucker
- Umgang mit Insulinpumpen und kontinuierlichen Glukosemesssystemen
- Weitere krankheitsspezifische Schulungen
- Epilepsie-Schulung (Anfallsmanagement)
- Schulung zur Sondenernährung
- Katheterisierungs-Schulung
4. Rechtliche Absicherung
Für die rechtssichere Durchführung medizinischer Maßnahmen durch Schulbegleitungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
4.1 Schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten
- Detaillierte Beschreibung der zu leistenden medizinischen Maßnahmen
- Erklärung zur Entbindung von der Haftung bei sachgemäßer Durchführung
- Jährliche Aktualisierung und Anpassung bei Änderungen
4.2 Ärztliche Verordnung und Delegation
- Schriftliche Verordnung durch den behandelnden Arzt
- Klare Handlungsanweisungen und Dosierungen
- Festlegung von Notfallmaßnahmen
4.3 Einweisung durch qualifiziertes Fachpersonal
- Praktische Einweisung in alle erforderlichen Handgriffe
- Dokumentation der Einweisung
- Regelmäßige Auffrischung und Überprüfung der Kenntnisse
5. Dokumentation und Kommunikation
Die sorgfältige Dokumentation aller medizinischen Maßnahmen ist unerlässlich:
5.1 Dokumentationspflichten
- Lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen
- Zeit, Art und Umfang der Maßnahme
- Beobachtete Reaktionen und Auffälligkeiten
- Besondere Vorkommnisse
5.2 Kommunikation im Hilfenetzwerk
- Regelmäßiger Austausch mit Eltern und Ärzten
- Rückmeldung an die behandelnden Ärzte bei Auffälligkeiten
- Transparente Information der Lehrkräfte über notwendige Maßnahmen
- Notfallplan mit allen relevanten Kontakten
6. Handlungssicherheit im Schulalltag
Um im Schulalltag sicher mit medizinischen Bedarfen umgehen zu können, sind folgende Aspekte wichtig:
6.1 Klare Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen
- Festlegung, wer welche medizinischen Maßnahmen durchführen darf
- Vertretungsplanung bei Krankheit oder Abwesenheit der Schulbegleitung
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Zuständigkeiten
6.2 Notfallmanagement
- Schriftlich fixierte Notfallpläne für alle relevanten Situationen
- Kennzeichnung und Zugänglichkeit von Notfallmedikamenten
- Regelmäßiges Üben von Notfallsituationen
6.3 Balance zwischen Normalisierung und Medikalisierung
- Integration medizinischer Maßnahmen in den Schulalltag ohne Stigmatisierung
- Förderung von Selbstständigkeit bei medizinischen Routinemaßnahmen
- Wahrung der Privatsphäre bei der Durchführung medizinischer Maßnahmen
7. Fazit und Empfehlungen
Medizinische Bedarfe im Rahmen der Schulbegleitung erfordern einen umsichtigen, qualifizierten und rechtlich abgesicherten Umgang:
- Medizinische Maßnahmen nur mit entsprechender Qualifikation durchführen
- Rechtliche Absicherung durch Einverständniserklärungen und ärztliche Delegation
- Sorgfältige Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen
- Klare Abgrenzung der eigenen Kompetenzen und Zuständigkeiten
- Regelmäßige Fortbildung und Aktualisierung der Kenntnisse
Im Zweifelsfall gilt: Lieber eine medizinische Fachkraft hinzuziehen als unqualifiziert zu handeln!
8. Weiterführende Ressourcen
- Schulbegleitungen sollten sich regelmäßig über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen informieren
- Spezifische Schulungen werden oft von Krankenkassen oder Selbsthilfeverbänden angeboten
- Wichtige Anlaufstellen für Schulungen und weitere Informationen:
- Deutsches Rotes Kreuz
- Deutsche Diabetes-Hilfe
- Deutsche Epilepsievereinigung
- Schulungszentren für besondere Pflegesituationen
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